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Förderung

Die gesetzlichen Krankenkassen fördern gemäß § 20 Abs. 4 SGB V gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, wenn sie den Voraussetzungen entsprechen. Unter folgendem Link erhalten Sie Informationen zur Selbsthilfeförderung in Hessen mit Angaben zu den gesetzlichen Rahmenvorgaben, den Leitfaden zur Selbsthilfeförderung in der Fassung vom 20. August 2018 und die entsprechenden Antragsformulare.

Informationen und Antragsformulare erhalten Sie hier.

 

Pauschalförderung

Die Selbsthilfegruppe erhält eine pauschale Förderung für originäre und wiederkehrende Aufgaben z.B.:

  • Raumkosten und Miete
  • Büroausstattung und Sachkosten (z. B. PC, Drucker, Beamer, Büromöbel, Porto, Telefon und Internet)
  • Schulungen oder Fortbildungen

 

Als Fördervoraussetzungen gelten:

  • Gesundheitsbezogene Selbsthilfeaktivitäten bei chronischen Erkrankungen stehen im Mittelpunkt der Arbeit.
  • Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen
  • Förderung auch für Angehörigengruppen
  • Die Selbsthilfegruppe weist eine kontinuierliche Gruppenarbeit und Erreichbarkeit nach.
  • Die Gruppengröße umfasst mindestens sechs Mitglieder
  • Offenheit für neue Mitglieder
  • Keine professionelle Leitung
  • Die Selbsthilfegruppe benennt ein, nur für die Zwecke der Selbsthilfegruppe, gesondertes Konto

 

Besondere Regularien in Hessen

  • Existenz der Gruppe von mindestens drei Monaten zum Stichtag 31.03.
  • Erstantrag Förderung auch unterjährig möglich bis zum 30.11.
  • Vereinfachtes Antragsverfahren für Fördersummen bis zu 750 €
  • Förderung für ungeplante oder zusätzliche Kosten bis 31.08.

 

Projektförderung

Grundsätzlich gelten die gleichen Fördervoraussetzungen für Selbsthilfegruppen, wie bei der Pauschalförderung.  Förderfähig sind Ausgaben, die einem Projekt zugeordnet sind.

Grundsätzlich förderfähig sind Projekte bei Gruppen für:

  • Druckkosten Flyer und Broschüren
  • Honorar-, Reise- und ggf. Übernachtungskosten für Referenten in angemessener Höhe
  • Durchführung/Teilnahme an Aktionstagen, Gesundheitstagen, Beteiligung an Messen und Selbsthilfetagen. Und hier für Fahrtkosten, Equipment für Öffentlichkeitsarbeit/Präsentation der Gruppe, Standgebühren, etc.,
  • Jubiläumsveranstaltungen (für Miete, Druckkosten für Einladungen, Portokosten, etc.)

 

Anträge auf Projektförderung sind bei den einzelnen Kassen einzureichen.

 

Bei Fragen zur Förderung können Sie sich auch an die Selbsthilfekontaktstelle wenden.