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Corona-Virus: 159 neue Fälle, 37687 Gesamtfälle, 239 Verstorbene

Seit Freitag gibt es 159 neue Corona-Fälle im Werra-Meißner-Kreis. Die Zahl der bis jetzt mit dem Corona-Virus Infizierten liegt damit am heutigen Dienstag bei 37687. Insgesamt sind 239 Todesfälle zu verzeichnen.

Im Kreis gibt es weiterhin ein lebhaftes Infektionsgeschehen auf hohem Niveau bei, im Vergleich zur Vorwoche, unveränderten Fallzahlen. In Reha-Kliniken, Gemeinschaftsunterkünften und Einrichtungen der Altenpflege, sozialen Diensten und Werkstätten über den Kreis verteilt Meldungen mit punktueller Häufung. Durch das Gesundheitsamt sind entsprechende Absonderungen und Schutzmaßnahmen angeordnet worden.

Das Gesundheitsamt weist erneut auf die Notwendigkeit der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen hin. In Innenräumen empfehlen wir das Tragen von medizinischen Schutzmasken und persönliche Kontakte sowie Teilnahmen an Versammlungen möglichst zu begrenzen.

Die Siebentage-Inzidenz liegt aktuell bei 361. Das RKI meldet für den heutigen Tag eine Inzidenz von 363. Abweichungen bei den 7-Tages-Inzidenzen kommen ggf. durch Verzögerungen in der Meldekette.

Eine Aussage über die in Quarantäne befindlichen Personen ist nur schwer möglich, da sich Erkrankte frühzeitig freitesten und Kontaktpersonen vom Gesundheitsamt kaum noch erfasst werden. Die im Kreis von Ansteckung Betroffenen lagen bisher in einem Altersbereich von 1 bis 99 Jahren. Weitere Informationen unter: www.werra-meissner-kreis.de/corona


Hinweis für Reiserückkehrer zur Ausweisung internat. Risikogebiete (Virusvarianten- oder Hochinzidenzgebiet) gibt es unter: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html


Folgende aktuellen STIKO-Empfehlungen sind zu beachten:
•    Die STIKO ruft weiterhin alle bisher Nicht-Geimpften dringend auf, das COVID-19-Impfangebot wahrzunehmen.
•    Die STIKO empfiehlt Kindern ohne Vorerkrankungen im Alter von 5 bis 11 Jahren zunächst eine Impfstoffdosis, vorzugsweise mit Comirnaty (10 µg). Die Verwendung von Spikevax (50 µg) ist für 6- bis 11-jährige Kinder laut Zulassung ebenfalls möglich. Diese Impfempfehlung wird vorsorglich ausgesprochen, weil ein erneuter Anstieg von SARS-CoV-2 Infektionen im kommenden Herbst bzw. Winter zu erwarten ist. Die zunächst einmalige Impfung zielt darauf ab, jetzt eine möglichst gute Basisimmunität aufzubauen. Kinder mit Vorerkrankungen sollen weiterhin eine Grundimmunisierung mit 2 Impfungen sowie eine Auffrischimpfung erhalten. Gesunde Kinder, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die durch eine Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können, sollen eine Grundimmunisierung mit 2 Impfstoffdosen bekommen. Gesunde Kinder, die bereits eine 2-malige Impfung erhalten haben, sollen zunächst nicht erneut geimpft werden. Für alle Kinder wird die Frage der Notwendigkeit einer Vervollständigung der Grundimmunisierung bzw. einer Auffrischimpfung im Spätsommer bzw. bei Wiederanstieg der Infektionszahlen erneut bewertet.
•    Die STIKO empfiehlt die Auffrischimpfung für 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty in der altersentsprechenden Dosierung (30 µg). Die 3. Impfstoffdosis soll in einem Mindestabstand von 3 Monaten zur vorangegangenen Impfung verabreicht werden. Zur Optimierung der Grundimmunisierung nach 1-maliger Impfung mit der COVID-19 Vaccine Janssen wird weiterhin ein mRNA-Impfstoff empfohlen.
•    Von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) wurde im Dezember 2021 eine zweite Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen zur Zweitimpfung zugelassen. Die STIKO empfiehlt jedoch weiterhin allen Personen ≥ 18 Jahre, die eine erste Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen erhalten haben, ihre Grundimmunisierung mit einer zweiten Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff zu optimieren. Auch für die Auffrischimpfung im Mindestabstand von 3 Monaten zur 2. Dosis der Grundimmunisierung wird ein mRNA-Impfstoff empfohlen.
•    Die STIKO empfiehlt eine 2. Auffrischimpfung für Menschen ab 70 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem PatientInnen- und BewohnerInnenkontakt). Die 2. Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die 2. Auffrischimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten.
Aktuelle Daten zeigen, dass der Schutz nach 1. Auffrischimpfung gegen Infektionen mit der momentan zirkulierenden Omikron-Variante innerhalb weniger Monate abnimmt. Dies ist insbesondere für Menschen ab 70 Jahren und für Personen mit Immunschwäche bedeutsam, da diese das höchste Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf nach einer Infektion haben. Durch die 2. Auffrischimpfung soll der Schutz verbessert und schwere Erkrankungen bei gefährdeten Personen verhindert werden. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen soll individuell besser geschützt werden, da es sich leichter anstecken kann. Ein weiteres Ziel ist dabei die Aufrechterhaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung durch Verringerung von Isolation und Quarantänemaßnahmen.
Personen, die nach der 1. Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.
Die STIKO stellt fest, dass die Datenlage zur Effektivität und zur Sicherheit einer 2. Auffrischimpfung noch limitiert ist. Es wird jedoch angenommen, dass die 2. Auffrischimpfung ähnlich gut verträglich ist wie die 1. Auffrischimpfung.
•    Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für diejenigen (wie beispielsweise Flüchtlinge aus der Ukraine), die eine Impfung mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff (Sputnik V, CoronaVac, Covilo und Covaxin) erhalten haben, eine zusätzliche einmalige Impfung mit einem in der EU zugelassenen mRNA-Impfstoff. Impfungen und auch Testungen können Flüchtlinge an allen Test- und Impfstellen kostenfrei wahrnehmen.

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