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Teilhabe und Inklusion

Teilhabe bedeutet, dass Menschen mit einer Behinderung oder Erkrankung am Leben in der Gesellschaft, hierzu zählt auch das Arbeitsleben, teilnehmen können.

Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollem Umfang an ihr teilzunehmen.

Unter dem folgenden Link finden Sie das barrierefreie Webportal für Menschen mit Behinderungen, ihren Angehörigen, Verwaltungen und Unternehmen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Das Webportal kann auch in einfacher Sprache und in der Gebärdensprache abgerufen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich den Text vorlesen zu lassen.

Das Webportal bietet Informationen zu allen Lebensbereichen und Lebensphasen behinderter Menschen.

www.einfach-teilhaben.de