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Eingliederungshilfe

Wer nicht nur vorübergehend körperlich, geistig, seelisch oder mehrfach wesentlich behindert ist ‎oder wem eine solche Behinderung droht, hat Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, ‎soweit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger - wie Krankenver-‎sicherung, Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit - erbracht wird.‎

Aufgabe der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist es, eine drohende Behinderung zu ‎verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und ‎damit die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Der behinderte ‎Mensch soll möglichst zu einer selbständigen und selbstbestimmten Lebensführung befähigt ‎werden.‎

Ab dem 1. Januar 2020 ist der örtliche Träger der Eingliederungshilfe nach dem sogenannten ‎Lebensabschnittsmodell ‎
a) für die Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen bis zur Beendigung der Schulausbildung an ‎einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule zuständig und
b) für die Erwachsenen zuständig, die Leistungen der Eingliederungshilfe erstmalig nach Erreichen ‎der Regelaltersgrenze beantragen.‎

Die Leistungen, die dabei vom örtlichen Träger der Eingliederungshilfe erbracht werden können, ‎sind insbesondere:‎

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe.‎

Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen dabei die Hilfen zu einer Schulbildung, ‎insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen.‎

Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind insbesondere:‎

  • ‎ Assistenzleistungen
  • ‎heilpädagogische Leistungen
  • ‎ Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie
  • ‎Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
  • ‎Leistungen zur Förderung der Verständigung
  • ‎Leistungen zur Mobilität
  • ‎Hilfsmittel.‎

Wenn Sie weitere Informationen zu konkreten Maßnahmen benötigen oder Fragen haben, können ‎Sie sich beim Werra-Meißner-Kreis an die folgenden Sachbearbeiterinnen wenden:

Frau Friedrich, Tel. 05651 302-2485, e-mail: Bettina.Friedrich@Werra-Meissner-Kreis.de
Frau Heine, Tel. 05651 302-1415, e-mail: Anika.Heine@Werra-Meissner-Kreis.de
Frau Philipp, Tel. 05651 302-2486,  e-mail: Valerie.Philipp@Werra-Meissner-Kreis.de.‎

Für eine unverbindliche allgemeine Beratung können Sie sich auch an die ergänzende unabhängige ‎Teilhabeberatung wenden:‎

EUTB Werra-Meißner
Ansprechpartnerin Frau Anja Fleischmann
Telefon: 0157 52494177, E-mail: Anja.Fleischmann@eutb-akgg.de 
www.eutb-werra-meissner.de
Träger: Arbeitskreis Gemeindenahe Gesundheitsversorgung e.V.
Zur Ederau 2, 34587 Felsberg
Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband

Darüber hinaus erhalten Sie Informationen beim überörtlichen Sozialhilfeträger, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) in Kassel, telefonisch unter 0561 1004-0 oder über das Internet www.lwv-hessen.de.